Gehen auch Sie doch ganz einfach stiften!

Gehen auch Sie doch ganz einfach stiften!


Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, eine gute Sache voranzutreiben, die Ihnen persönlich am Herzen liegt?  Der Gedanke, eine eigene Stiftung ins Leben zu rufen, hat einiges für sich – und lässt sich schon ab einer recht überschaubaren Summe in die Tat umsetzen. Wir von der Comundialis-Stiftung helfen Ihnen gerne dabei.

Es gibt viele gute Gründe, die für die Errichtung einer eigenen Stiftung sprechen. Hier die vielleicht wichtigsten kurz zusammengefasst:

  • Eine Stiftung können Sie allein oder gemeinsam mit einem (oder mehreren) Ihnen nahestehenden Menschen errichten. Ebenso können Sie eine Person Ihrer Wahl (bzw. sich selbst) mit deren Verwaltung beauftragen. Anders als bei einem Verein brauchen Sie also weder eine größere Zahl an Mitgliedern noch ein von diesen zu wählendes Entscheidungsgremium.
  • Sowohl die notwendigen Geldsummen als auch der Verwaltungsaufwand halten sich dabei durchaus in Grenzen. Insbesondere dann, wenn Sie (beispielsweise unter dem Dach der Comundialis-Stiftung) eine sogenannte „Treuhandstiftung“ gründen. Sowohl den Namen als auch die satzungsgemäßen Zwecke können Sie dabei selbst wählen. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite!
  • Stiftungen sind qua Definition auf die Ewigkeit ausgelegt. Denn das Stiftungsvermögen muss dauerhaft erhalten bleiben – lediglich die Zinsen, Mieteinnahmen oder sonstigen Kapitalerträge dürfen für die satzungsgemäßen Zwecke (und nur für diese!) ausgegeben werden. Das heißt: Mit der Errichtung einer Stiftung stellen Sie sicher, dass die von Ihnen vorgegebenen Ziele auch weit über Ihren Tod hinaus weiterverfolgt werden. Ausnahmen sind seit Neuestem so genannte „Verbrauchstiftungen“ bei denen Sie als Stifter festlegen können, dass alle Gelder innerhalb eines gewissen Zeitraums ausgegeben sein können bzw. sollen oder sogar müssen.
  • Insbesondere dann, wenn die von Ihnen errichtete Stiftung Ihren eigenen oder den Namen eines Ihnen nahe stehenden Menschen trägt, wird so den folgenden Generationen ein durch und durch positives Andenken bewahrt. Unter gewissen Voraussetzungen kann zur Wahrung des Andenkens an den Stifter auch ein Teil der Stiftungs-Erträge verwendet werden.
  • Sollen mit Ihrer Stiftung ausschließlich gemeinnützige Ziele verfolgt werden (die in der Satzung genau festgelegt sein müssen), können Sie an Ihrem guten Werk getrost auch das Finanzamt beteiligen: Aus gutem Grund kennt das deutsche Steuerrecht speziell für Stifter durchaus attraktive Sonderregelungen.

Unser Rat: „Mit warmen Händen sollst du geben!“
Noch immer werden die meisten Stiftungen “posthum” errichtet, also erst nach dem Ableben des Stifters und gemäß dessen testamentarischer Anweisung. Das ärgert zwar vielleicht manchen Möchtegern-Erben, nimmt dem Stifter aber zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Schließlich bietet eine bereits zu Lebzeiten errichtete Stiftung die einzigartige Möglichkeit, sich an ihrem Wirken aktiv zu beteiligen und ihre Erfolge hautnah mitzuerleben. Viele Stiftungs-Ratgeber sind sich deshalb einig: Lieber zu Lebzeiten eine gemeinnützige und damit steuerbegünstigte Stiftung mit zunächst vielleicht etwas geringerem Grundkapital errichten, sich noch möglichst lange und möglichst aktiv in deren Arbeit mit einbringen und dann per Testament eine vielleicht etwas größere Summe nachfolgen lassen.